Anhängerverleih
Hotline 0911 830504
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
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Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Machen Sie sich ein Bild von unseren Mietanhängern: Die Galerie zeigt eine Auswahl der bei uns zur Verfügung stehenden Modelle.
Der Anhänger muss zum Zugfahrzeug passen. Ansonsten gefährden Sie nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskieren bei einer Kontrolle auch Bussgelder und sogar Punkte.
Schon bevor Sie einen Anhänger bei uns leihen, können Sie in Ihren Fahrzeugpapieren nachsehen, welche Anhänger für Sie in Frage kommen.
Die Anhängelast setzt das Maximalgewicht fest, das Sie hinter Ihr Zugfahrzeug hängen dürfen. Beim alten Kfz-Schein finden Sie unter:
Beim neuen Kfz-Schein (EU-Fahrzeugschein) finden Sie unter:
Die dort jeweils eingetragene Anhängelast dürfen Sie auf keinen Fall überschreiten. Allerdings zählt hier das reale Gewicht: Bei einer Anhängelast von 1.500 kg etwa dürfen Sie durchaus einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg ankoppeln – Sie dürfen ihn nur nicht bis zu seinem Maximalgewicht beladen. Das ist praktisch, wenn Sie für sperriges, aber leichtes Transportgut einen etwas größeren Anhänger benötigen.
Die zulässige Stützlast Ihres Fahrzeuges finden Sie nicht in den Papieren, sondern auf einem Schild bei der Anhängerkupplung. Auch auf dem Anhänger ist dessen zulässige Stützlast an der Kupplung vermerkt.
Achtung: Wenn die Stützlasten bei Zugfahrzeug und Anhänger nicht gleich sind, gilt der niedrigere Wert!
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Anhänger, den Sie leihen wollen, zu Ihrem Fahrzeug passt: Wir beraten Sie gerne und schlagen Ihnen im Bedarfsfall auch eine geeignete Alternative vor. Fragen Sie uns einfach!